Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Dokument, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zustande.
  2. Von den AGB abweichende Einzelabreden sind vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
  3. Mit Übergabe des Mietobjektes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
  4. Für Minderjährige kann die Anmietung nur durch deren gesetzlichen Vertreter vereinbart werden.
  5. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
  6. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  7. Der Mietgegenstand (E-Bike) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
  8. Schäden am Mietgegenstand oder durch dessen Nutzung sowie Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  9. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
  10. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
  11. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe wird eine Verlustanzeige erstattet.

§ 2 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die E-Bikes pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln sowie nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen.
  2. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
  4. Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen.

§ 3 Reparaturen

  1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.
  2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekten oder Rahmenbrüchen trägt der Mieter die Kosten.
  3. Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
  4. Bei Defekten, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird je nach Verfügbarkeit ein Ersatzrad gestellt.

§ 4 Unfall/Diebstahl

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist.
  2. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht mit Skizze vorzulegen.
  3. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder haftpflicht- und krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
  4. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
  5. Bei Diebstahl oder Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung für die Kosten.

§ 5 Haftung

  1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades sowie für Schäden, die durch dessen Nutzung entstanden sind.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, ist der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
  5. Der Mieter muss selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters oder Dritter.

§ 6 Übergabe

  1. Das E-Bike wird in einem verkehrssicheren, technisch einwandfreien Zustand übergeben.
  2. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt vom Zustand des E-Bikes überzeugt.
  3. Der Mieter wurde in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen.
  4. Schäden sind dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  3. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Braunlage.

Stand: 28.02.2025