Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Mietbedingungen
- Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Dokument, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zustande.
- Von den AGB abweichende Einzelabreden sind vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
- Mit Übergabe des Mietobjektes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
- Für Minderjährige kann die Anmietung nur durch deren gesetzlichen Vertreter vereinbart werden.
- Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
- Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
- Der Mietgegenstand (E-Bike) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
- Schäden am Mietgegenstand oder durch dessen Nutzung sowie Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
- Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
- Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe wird eine Verlustanzeige erstattet.
§ 2 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, die E-Bikes pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln sowie nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen.
- Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
- Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen.
§ 3 Reparaturen
- Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.
- Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekten oder Rahmenbrüchen trägt der Mieter die Kosten.
- Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
- Bei Defekten, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird je nach Verfügbarkeit ein Ersatzrad gestellt.
§ 4 Unfall/Diebstahl
- Der Mieter verpflichtet sich, die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist.
- Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht mit Skizze vorzulegen.
- Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder haftpflicht- und krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
- Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
- Bei Diebstahl oder Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung für die Kosten.
§ 5 Haftung
- Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
- Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades sowie für Schäden, die durch dessen Nutzung entstanden sind.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, ist der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
- Der Mieter muss selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters oder Dritter.
§ 6 Übergabe
- Das E-Bike wird in einem verkehrssicheren, technisch einwandfreien Zustand übergeben.
- Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt vom Zustand des E-Bikes überzeugt.
- Der Mieter wurde in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen.
- Schäden sind dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
§ 7 Sonstige Bestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
- Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Braunlage.
Stand: 28.02.2025